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Allgemeine Geschäftsbedingungen

StudiStep – Bildungsberatung & Studienvermittlung für internationale Studierende. Köln & Istanbul. Stand: Januar 2025 · 17 Paragraphen · Deutsches Recht · Gerichtsstand Köln.

Rechtsdokument

Vertragspartner & Geltung

Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen StudiStep und ihren Auftraggebern.

StudiStep – Kontaktdaten

StudiStep · Inhaberin: Günay Turgut · Vochemer Str. 55, 50969 Köln · E-Mail: info@studistep.de · Web: www.studistep.de · Zweigstelle: Istanbul, Türkei

01 — §1 bis §4

Vertragsgrundlagen

Geltungsbereich, Vertragsschluss, Leistungsumfang und Studienplatzgarantie.

§1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Wer sind die Parteien? Was gilt?

Abs. 1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen StudiStep (nachfolgend „StudiStep" oder „Anbieter") und natürlichen oder juristischen Personen (nachfolgend „Auftraggeber") über Bildungsberatungs- und Studienvermittlungsleistungen.

Abs. 2 StudiStep erbringt ausschließlich Beratungs- und Vermittlungsleistungen. StudiStep ist keine Bildungseinrichtung, kein Rechtsanwalt und kein Steuerberater.

Abs. 3 Vertragssprachen sind Deutsch, Türkisch, Englisch und Spanisch. Bei Widersprüchen ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.

Abs. 4 Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

Abs. 5 StudiStep behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern.

§2 Vertragsschluss und Mindestanforderungen

Wie entsteht ein verbindlicher Vertrag?

Abs. 1 Der Auftraggeber muss zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses das 18. Lebensjahr vollendet haben und geschäftsfähig sein.

Abs. 2 Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

Abs. 3 Der Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail durch StudiStep zustande.

Abs. 4 Mit Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber, alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht zu haben. Falsche Angaben berechtigen StudiStep zur sofortigen Kündigung ohne Rückerstattungspflicht.

§3 Leistungsumfang und Leistungsgrenzen

Was leistet StudiStep – und was nicht?

Abs. 1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der bei Vertragsschluss übergebenen Leistungsbeschreibung. StudiStep erbringt insbesondere:

  • Studienberatung und Studiengangauswahl
  • Bewerbungsservice für deutsche Hochschulen
  • Unterstützung bei der Immatrikulation
  • Visa- und Einreiseberatung (Informationsleistung, keine Rechtsberatung)
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche
  • Dokumentenprüfung und -vorbereitung
  • Sprachkursberatung und -vermittlung
  • Unterstützung bei der Bankkontoeröffnung
  • Flughafenabholservice
  • Kulturelles Integrationstraining

Abs. 2 Alle Leistungen sind Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB. StudiStep schuldet eine sorgfältige Durchführung, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg.

WICHTIG: StudiStep übernimmt nach erfolgter Zulassung, Ankunft oder Immatrikulation des Auftraggebers in Deutschland keinerlei Betreuungs-, Aufsichts- oder Fürsorgepflichten.

Abs. 3 Leistungen Dritter sind nicht Bestandteil des Vertrages mit StudiStep.

§4 Studienplatzgarantie

Nur bei Full-Service-Paketen

Die Studienplatzgarantie gilt ausschließlich bei ausdrücklich als „Full-Service-Paket" gekennzeichneten Leistungen.

Abs. 1 Bei Buchung eines Full-Service-Pakets verpflichtet sich StudiStep, alle zumutbaren Bemühungen zu unternehmen, um dem Auftraggeber einen Studienplatz zu vermitteln.

Abs. 2 StudiStep wird kostenlose Nachbearbeitungen durchführen, bis ein geeigneter Studienplatz vermittelt wurde.

Abs. 3 Sollte kein Studienplatz vermittelt werden können, erhält der Auftraggeber 80 % des an StudiStep gezahlten Nettobetrages zurück.

Abs. 4 Die Studienplatzgarantie erlischt vollständig und ohne Rückerstattung, wenn:

  • der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt;
  • der Auftraggeber falsche, unvollständige oder irreführende Angaben gemacht hat;
  • angeforderte Dokumente nicht innerhalb der gesetzten Fristen eingereicht werden;
  • der Auftraggeber die Zulassungsvoraussetzungen der Hochschulen nicht erfüllt;
  • höhere Gewalt die Leistungserbringung verhindert;
  • der Auftraggeber den Bewerbungsprozess verzögert oder sabotiert;
  • der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigt oder Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt.
02 — §5 bis §8

Vergütung & Mitwirkung

Zahlungsstruktur, Pflichten des Auftraggebers, Drittkosten und Änderungswünsche.

§5 Vergütung, Zahlungsstruktur und Fälligkeit

3-Phasen-Modell – wann wird was fällig?

Abs. 1 Alle Preise verstehen sich in Euro.

Abs. 2 Die Zahlung erfolgt in drei Phasen:

Phase 1
Beratungsgebühr
Fällig bei Vertragsschluss.
Phase 2
Bewerbungsgebühr
Fällig bei Zulassungsbescheid.
Phase 3
Ankunftsgebühr
Fällig mit Immatrikulation.

Abs. 3 Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist StudiStep berechtigt, Leistungen ohne Vorankündigung einzustellen.

Abs. 4 Akzeptierte Zahlungsmethoden: PayPal, Kreditkarte, Banküberweisung.

Abs. 5 StudiStep behält sich vor, Preise für neue Verträge jederzeit anzupassen.

Gezahlte Vergütungen werden nicht zurückerstattet, sofern die Leistung begonnen wurde.

§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Was muss der Kunde tun – und welche Folgen hat Untätigkeit?

Abs. 1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen und Dokumente vollständig, wahrheitsgemäß und fristgerecht zur Verfügung zu stellen.

Abs. 2 Angeforderte Dokumente sind innerhalb von 30 Kalendertagen einzureichen.

Werden angeforderte Dokumente nicht innerhalb von 30 Kalendertagen eingereicht, verfällt der Auftrag ersatzlos. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.

Abs. 3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, StudiStep unverzüglich über alle Änderungen zu informieren.

Abs. 4 Sämtliche verbindlichen Mitteilungen sind ausschließlich über das Kundendashboard einzureichen. Telefonische Erklärungen begründen keine Verbindlichkeit.

Abs. 5 Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten, trägt er die daraus entstehenden Nachteile vollständig selbst.

Abs. 6 Der Auftraggeber stellt StudiStep von Ansprüchen Dritter frei, die auf falschen oder unvollständigen Angaben beruhen.

§7 Drittkosten

Was ist nicht im Preis enthalten?

Abs. 1 Folgende Kosten sind ausdrücklich nicht in der Vergütung enthalten:

  • Übersetzungs- und Beglaubigungskosten
  • Sperrkonto-Gebühren (ca. 11.208 €)
  • Visumgebühren von Botschaften
  • Krankenversicherungsbeiträge
  • uni-assist / Hochschulstart-Gebühren
  • Semesterbeiträge & Studiengebühren
  • Sprachprüfungskosten (TestDaF, DSH, IELTS…)
  • Reise- und Unterkunftskosten
  • Sonstige behördliche Gebühren

Abs. 2 StudiStep übernimmt keinerlei Haftung für Drittkosten.

§8 Änderungswünsche und Zusatzleistungen

Nachträgliche Änderungen sind kostenpflichtig

Abs. 1 Nachträgliche Änderungswünsche sind kostenpflichtig.

Abs. 2 Die Kosten werden vor Durchführung schriftlich vereinbart.

Abs. 3 Änderungswünsche sind ausschließlich über das Kundendashboard einzureichen.

Abs. 4 StudiStep ist berechtigt, Änderungswünsche ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

03 — §9 bis §12

Widerruf, Kündigung & Haftung

Ausschluss des Widerrufsrechts, Kündigungsgründe, Teilleistungen und Haftungsbeschränkungen.

§9 Widerrufsrecht

Ausschluss nach § 312g BGB

Abs. 1 Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht.

Abs. 2 Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass StudiStep unmittelbar nach Vertragsschluss mit der Leistungserbringung beginnt.

Abs. 3 Soweit individuell zugeschnittene Dienstleistungen erbracht werden, ist das Widerrufsrecht ebenfalls ausgeschlossen.

§10 Kündigung

Außerordentliches Kündigungsrecht von StudiStep

Abs. 1 StudiStep ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist zu kündigen, insbesondere wenn:

  • der Auftraggeber falsche Angaben gemacht hat;
  • der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt;
  • der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten wiederholt oder schwerwiegend verletzt;
  • das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist;
  • die Leistungserbringung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen unmöglich wird.

Abs. 2 Im Falle einer berechtigten Kündigung behält StudiStep alle geleisteten Zahlungen. Eine Rückerstattungspflicht besteht nicht.

Abs. 3 Eine ordentliche Kündigung durch den Auftraggeber ist nur vor Beginn der jeweiligen Leistungsphase möglich. Bereits erbrachte Teilleistungen werden nicht erstattet.

§11 Teilleistungen und Minderung

Was passiert bei nicht erbrachten Teilleistungen?

Abs. 1 Bei Full-Service-Paketen können einzelne Teilleistungen ausbleiben.

Abs. 2 Bei nicht erbrachten Teilleistungen, die StudiStep zu vertreten hat, gewährt StudiStep einen Preisnachlass von bis zu 30 %.

Abs. 3 StudiStep haftet ausdrücklich nicht für negative Entscheidungen von Behörden, Botschaften oder Hochschulen.

§12 Haftung und Haftungsbeschränkungen

Umfassende Haftungsfreizeichnung

Abs. 1 StudiStep haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Abs. 2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet StudiStep nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Abs. 3 StudiStep haftet ausdrücklich nicht für:

  • Ablehnungen von Studienplatzbewerbungen durch Hochschulen oder uni-assist;
  • Ablehnung oder Verzögerung von Visumsanträgen durch Botschaften;
  • Entscheidungen oder Versäumnisse von Dritten;
  • Verzögerungen durch unvollständige Angaben des Auftraggebers;
  • Schäden durch Nichtbeachtung von Fristen;
  • Änderungen gesetzlicher oder hochschulrechtlicher Voraussetzungen;
  • Persönliche, gesundheitliche, finanzielle oder soziale Schäden nach Abschluss der vereinbarten Leistungen;
  • Datenverluste bei nicht sorgfältig verwahrten Zugangsdaten.

Abs. 4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für alle Mitarbeiter, Berater und Erfüllungsgehülfen von StudiStep.

StudiStep übernimmt nach Abschluss der vereinbarten Leistungen keinerlei Haftung für das weitere Leben oder die Lebensumstände des Auftraggebers in Deutschland.

04 — §13 bis §17

Höhere Gewalt, Datenschutz & Schlussbestimmungen

Datenschutz, Kommunikationsregeln, Geheimhaltung sowie Rechtswahl und Gerichtsstand.

§13 Höhere Gewalt

Befreiung von der Leistungspflicht

Abs. 1 StudiStep ist von der Leistungspflicht befreit, wenn die Nichterfüllung auf Ereignissen beruht, die außerhalb der Kontrolle von StudiStep liegen, insbesondere:

  • Naturkatastrophen, Pandemien, Kriegshandlungen oder Terrorakte;
  • behördliche oder gesetzliche Verbote oder Beschränkungen;
  • Streiks oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen Dritter;
  • Systemausfälle von Hochschulbewerbungsportalen oder Behörden.

Abs. 2 Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer des Ereignisses.

Abs. 3 Ein Rückerstattungsanspruch besteht bei höherer Gewalt nicht.

§14 Datenschutz und Datenweitergabe

DSGVO-konforme Einwilligungserklärung

Abs. 1 StudiStep verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der DSGVO und dem BDSG.

Abs. 2 Mit Vertragsschluss stimmt der Auftraggeber zu, dass StudiStep die zur Leistungserbringung erforderlichen Daten weitergibt an:

  • Deutsche Hochschulen und Universitäten;
  • uni-assist e. V. und vergleichbare Bewerbungsdienstleister;
  • Visa-Agenturen;
  • Partnerbanken und Sperrkonto-Anbieter;
  • Kooperationspartner Sprachschulen und Versicherungen;
  • sonstige für die Leistungserbringung notwendige Dienstleister.

Abs. 3 Der Auftraggeber kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen. Ein Widerruf kann dazu führen, dass StudiStep die Leistung nicht mehr erbringen kann; in diesem Fall gilt § 10 Abs. 2 (keine Rückerstattung).

§15 Kommunikation und Dokumentation

Nur schriftlich über das Kundendashboard

Abs. 1 Die verbindliche Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Kundendashboard und per E-Mail an info@studistep.de.

Abs. 2 Telefonische, mündliche oder über Messenger-Dienste getroffene Absprachen sind nicht rechtsverbindlich.

Abs. 3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sein E-Mail-Postfach mindestens alle 48 Stunden zu prüfen.

Abs. 4 StudiStep behält alle Kommunikationsverläufe und Dokumente für mindestens 5 Jahre nach Vertragsende.

§16 Geheimhaltung und Vertraulichkeit

Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Abs. 1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle von StudiStep bereitgestellten Unterlagen, Methoden, Partnerinformationen, Preislisten und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.

Abs. 2 Diese Vertraulichkeitspflicht gilt über das Vertragsende hinaus unbefristet.

Abs. 3 Bei schuldhaftem Verstoß ist StudiStep berechtigt, Schadensersatz in angemessener Höhe zu fordern.

§17 Schlussbestimmungen

Rechtswahl, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

Abs. 1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

Abs. 2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Köln.

Abs. 3 (Salvatorische Klausel) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Abs. 4 StudiStep behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber per E-Mail mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht.

Abs. 5 Diese AGB stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar.

Inhaberin: Günay Turgut · Vochemer Str. 55, 50969 Köln · Zweigstelle: Istanbul, Türkei · Stand: Januar 2025 · Deutsches Recht · Gerichtsstand: Köln

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